Sie kennen jemanden,
der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte?

Sichern Sie sich Ihre Tippgeber-Provision.

Von unserer Nettoprovision erhalten Sie 12 % Tippgeber-Provision, mindestens 500 €uro! *¹

Für unsere Kunden sind wir stets auf der Suche nach einem passenden Objekt. Helfen Sie uns dabei und wir bedanken uns bei Erfolg gerne mit unserer Tippgeber-Provision bei Ihnen. Das ist Ihre Chance!

Bekannte, Verwandte, Nachbarn, Vermieter oder Arbeitskollegen haben Ihnen von den Verkaufs- oder Vermietungsplänen ihres Hauses, ihrer Wohnung, ihres Grundstücks oder ihrer Gewerbeimmobilie erzählt?

Erzählen Sie uns davon!

Führt Ihr Tipp zum Verkauf der benannten Immobilie durch uns, ist uns das 12 %, mindestens 500 €uro, unserer Nettoprovision ohne Umsatzsteuer, bzw. bei einer Vermietung 100 €uro, wert.

Eine Beispielrechnung: Bei einem Objekt mit einem notariell beurkundeten Verkaufspreis von 400.000 € erhalten Sie von uns Ihren Anteil in Höhe von bis zu 2.880 €uro, jedoch mindestens 500 €uro! *²

 

So einfach geht es – kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular unten.

Jens Hack

JHP IMMOBILIEN

JENS HACK & PARTNER IMMOBILIEN

Jens Hack
Auchtweg 1
73574 Iggingen

Telefon
0 71 75 – 26 18 683

Mobil
0 151 – 56 95 52 59

E-Mail
jens.hack@jhp-immobilien.de

Teilen Sie uns hier mit, um welche Art von Immobilie es sich handelt.

Füllen Sie das Kontaktformular bitte komplett aus. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage ist es notwendig, dass Sie die, mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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* Datenschutz

* AGB

* Einverständniserklärung

*¹  Voraussetzungen: Die Immobilie und der Eigentümer sind uns noch nicht bekannt. Als Tippgeber sind Sie nicht Miteigentümer oder Lebensgefährte des Eigentümers. Die Immobilie wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten, z.B. durch Inserate in Zeitungen, in Internetanzeigen, durch Verkaufsschilder oder andere Verkaufsmaßnahmen. Die benannte Immobilie wurde von uns nach dem erteilten Maklerauftrag des Eigentümers erfolgreich provisionspflichtig verkauft. Die Tippgeber-Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des rechtswirksamen notariellen Kaufvertrages und nach Eingang der Vermittlungs-/Nachweisprovision des Verkäufers und/oder Käufers bei uns. Der Tippgeber muss volljährig sein. Wir behalten uns das Recht vor, die Vermarktung von benannten Immobilien jederzeit ohne Angaben von Gründen abzulehnen oder zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen, sollte der Eigentümer Kenntnis von Ihrem Tipp haben, bevor wir ihn kontaktieren.

*² Bitte beachten Sie, dass, abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen, für die Provision Steuern bezahlt werden müssen.
Für eine ordnungsgemäße Abwicklung mit Ihrem zuständigen Finanzamt sind Sie ausschließlich selbst verantwortlich.

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